Wohnen
Im Lebensbereich Wohnen können ambulante, d.h. Hilfen am jetzigen Wohnort von stationären Wohnhilfen z.B. in Wohngemeinschaften, therapeutischen Einrichtungen und Heimen unterschieden werden.
Generell empfiehlt sich bei derartigen Hilfeersuchen der Kontakt zum zuständigen Jugendamt, das diese Maßnahmen vorbereitet, genehmigt, begleitet und in vielen Fällen finanziert.
Dort finden Sie auch das entsprechende Fachwissen über geeignete Anbieter ambulanter Hilfen sowie der verschiedenen stationären Hilfeanbieter vor.
ambulante Hilfen
stationäre Hilfen
jobcenter-lippe
Junge Arbeitssuchende im Hartz IV-Bezug (bis 25 Jahre) haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, mit finanzieller Unterstützung des jobcenter lippe eine eigene Wohnung beziehen zu können. Nähere Informationen sind über die dortigen Sachbearbeiter zu erhalten.